1. Geltungsbereich

Unseren Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.

Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis dieser Be- dingung eine Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist der Auftraggeber dann, wenn die zweckgeorderte Lieferung und Leistung nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. Angebot, Entwurfsunterlagen

An unsere Angebote binden wir uns 28 Tage. Ohne unsere Zustimmung dürfen Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und uns rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Leistungsumfang

Maßgebend für den Umfang der von uns übernommenen Leistungen und das hierfür vereinbarte Entgelt ist das/die von uns dem Auftraggeber übersandte Angebot/Auftragsbestätigung. Ein in Angebot und/oder Auftragsbestätigung als maßgeblich bezeichneter Einzelpreis oder Einheitspreis bedeutet, dass die Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlich ausgeführten Mengen und Massen erfolgt. Liegt keine gesonderte Auftragsbestätigung vor oder haben wir keine gestellt, gilt unser Angebot.

Ist der Auftraggeber Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Eine Mehrwertsteuererhöhung kann im nichtkaufmännischen Verkehr an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Ware bzw. Leistung nach dem Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss geliefert oder erbracht wird.

Rechnungsbeträge sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.

Bei Verträgen mit einem Wert von mehr als 1.500 € sind wir berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Kaufpreises/Werklohns zu verlangen. Die Anzahlung ist fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang bei uns.

4. Ausführungsfristen

Voraussetzung für die Einhaltung von verbindlich vereinbarten Ausführungsfristen ist der rechtzeitige Abschluss aller für unsere Leistung notwendigen Vorarbeiten. Ebenso setzen wir den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu erbringender Freigaben, Unterlagen und sonstiger zur Auftragsdurchführung erforderlicher Informationen voraus. Über die notwendigen vom Auftraggeber zu erbringenden Vorarbeiten informieren wir den Auftraggeber auf Nachfrage.

5. Haftung für Schäden

Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für Schäden infolge einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), also solchen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf, ist unsere Haftung der Höhe nach auf das vertragstypisch vorhersehbare Risiko beschränkt.

Für Schäden infolge einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ist unsere Haftung ausgeschlossen.

Die vorstehenden Regelungen über eine Haftungsbeschränkung und einen Haftungsausschluss gelten nicht bei Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) und nicht bei von uns abgegebenen Garantien und auch nicht bei Arglist.

Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6. Abnahme

Unsere Leistung ist vom Auftraggeber unmittelbar nach Fertigstellung abzunehmen. Unsere Leistung gilt spätestens bei rügeloser Inbenutzungnahme/Weiterverarbeitung als abgenommen.

7. Eigentumsvorbehalt

Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum darüber hinaus bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde. Der Auftraggeber ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern wie auch zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

Die aus einem etwaigen Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unserer etwaigen Miteigentumsanteile gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Auftraggeber neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Auftraggeber uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

8. Kündigung des Bestellers

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass wir dies zu vertreten haben, stehen uns die in § 649 BGB geregelten Ansprüche zu.

Für noch nicht erbrachte (Teil-)Leistungen können wir einen Pauschalbetrag in Höhe von 10 % des Gesamtpreises dieser Teilleistung beanspruchen, im übrigen bleibt dem Auftragnehmer der Nachweis vorbehalten, dass wir keinen Anspruch auf Vergütung für nicht erbrachte Leistungen haben oder uns der Anspruch in geringerer Höhe zusteht, wobei wir uns dasjenige anrechnen lassen müssen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder böswillig zu erwerben unterlassen.

9. Verbraucherschlichtungsverfahren

Wir erklären uns bei rechtlichen Konflikten mit Verbrauchern (§ 13 BGB) bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

Unsere zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die:

Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon 07851 / 795 79 40
Fax 07851 / 795 79 41
E-Mail: mail[at]verbraucher-schlichter.de
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de

10. Schlussbestimmungen

Beauftragen uns mehrere Personen gemeinsam, so sind wir berechtigt unsere gesamte Leistung gegenüber einer dieser Personen zu erbringen, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Rechte und Pflichten aus dem mit uns geschlossenen Verträgen können vom Auftraggeber nicht ohne unsere Einwilligung auf einen Dritten übertragen werden.

Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich - rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlich - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Hannover. Wir sind ebenfalls berechtigt, Klage am allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand zu erheben.